Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Teich-, Aquarien- und Gartenservice und dem Auftraggeber gelten ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zur Zeit der Auftragserteilung geltenden Fassung.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Käufers erkennt Teich-, Aquarien- und Gartenservice nicht an, es sei denn Teich-, Aquarien- und Gartenservice hätte zuvor ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Alle Angebote von Teich-, Aquarien- und Gartenservice sind freibleibend.
2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche und/oder mündliche Annahme des Angebots von Teich-, Aquarien- und Gartenservice durch den Auftraggeber zustande. Teich-, Aquarien- und Gartenservice ist an das dem Kunden übermittelte Angebot in Form des Kostenvoranschlags 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Danach kann das Angebot durch den Auftraggeber nicht mehr angenommen werden.
§ 3 Liefer- und Leistungsfristen, Verzug, Verzugsschaden, Teilleistungen
1. Angaben zum Liefer- bzw. Leistungstermin sind seitens Teich-, Aquarien- und Gartenservice unverbindlich, da diese auf Schätzungen beruhen.
2. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die Teich-, Aquarien- und Gartenservice bei Vertragsschluss nicht bekannt waren oder nicht von Teich-, Aquarien- und Gartenservice zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer oder sonstige nicht von Teich-, Aquarien- und Gartenservice zu vertretende Hindernisse) verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn Teich-, Aquarien- und Gartenservice bei Eintritt dieser Umstände bereits in Verzug war.
4. Ein Schadenersatz für nicht von Teich-, Aquarien- und Gartenservice zu vertretende Liefer- oder Leistungshindernisse ist ausgeschlossen. Bei Nichteinhalten einer vom Auftraggeber nach Eintritt der Fälligkeit gesetzten Leistungs- bzw. Lieferfrist ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Teich-, Aquarien- und Gartenservice ist zu Teilleistungen berechtigt, Teilleistungen werden dem Auftraggeber sofort in Rechung gestellt.
§ 4 Beauftragung von Nachunternehmern
Teich-, Aquarien- und Gartenservice ist berechtigt, die Ausführung aller im Zusammenhang mit der Leistung/Lieferung zusammenhängender Arbeiten und Leistungen an Dritte (Nachunternehmer) zu übertragen.
§ 5 Preise
Für Planungs- und sonstige Dienst- oder Werkleistungen gelten die zwischen Teich-, Aquarien- und Gartenservice und dem Auftraggeber vereinbarten Preise. Da diese auf einer Schätzung des Arbeits-, Zeit- und Materialaufwands beruhen, behält es sich Teich-, Aquarien- und Gartenservice vor, bei Abweichungen eine Preisanpassung vorzunehmen. Abgerechnet werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
§ 6 Arbeitsnachweise, Stundenzettel
Teich-, Aquarien- und Gartenservice wird Arbeitsnachweise, Stundenzettel und ähnliches, nur auf ausdrückliches Verlangen nach Beendigung der Arbeiten dem Auftraggeber oder seinem Vertreter zur Gegenzeichnung vorgelegen. Nach erfolgter schriftlicher Gegenzeichnung ist der Arbeitsnachweis, Stundenzettel oder ähnliches für beide Teile bindend. Dem Auftraggeber wird eine Kopie des Arbeitsnachweises, Stundenzettels oder ähnlichem ausgehändigt.
§ 7 Informationspflichten und Hilfeleistungen durch den Auftraggeber, Sicherheitsbestimmungen
1. Der Auftraggeber hat rechtzeitig, auf seine Kosten und Gefahr Teich-, Aquarien- und Gartenservice zur Verfügung zu stellen: Wasser und Strom in ausreichender Menge, Heizung, Beleuchtung und Energie, einschließlich der erforderlichen betrieblichen Anschlüsse die übrigen im Kostenvoranschlag genannten Erfordernisse und Hilfsmittel.
2. Der Auftraggeber hat Teich-, Aquarien- und Gartenservice rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf (Fuß-) Bodenheizungen, Kühldecken, Wandheizungen, Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen u.a. aufmerksam zu machen. Anderenfalls wird für Beschädigungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten keine Haftung übernommen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz, die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften und für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Sofern besondere Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind, hat der Auftraggeber Teich-, Aquarien- und Gartenservice darauf hinzuweisen und soweit erforderlich, entsprechend am Einsatzort einzuweisen.
4. Für den Fall eines Kaufvertragsschlusses oder Liefervertrages über lebende Fische oder sonstige Lebewesen ist der Auftraggeber/Käufer verpflichtet, Teich-, Aquarien- und Gartenservice über den bisherigen und übrigen geplanten Bestand an Lebewesen im Aquarium oder Teich zu unterrichten. Anderenfalls kann für Fälle von Unverträglichkeiten unter den Lebewesen keine Haftung seitens Teich-, Aquarien- und Gartenservice übernommen werden.
§ 8 Abnahme
1. Sofern eine Abnahme der Leistung vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abnahme unverzüglich nach vertragsgemäßer Leistung abzunehmen. Die Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung wird Teich-, Aquarien- und Gartenservice dem Auftraggeber anzeigen.
2. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht unverzüglich nach Anzeige der Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung ab, ohne dass Teich-, Aquarien- und Gartenservice dies zu vertreten hätte, gilt die Leistung nach Ablauf von zwei Wochen nach Anzeige der vertragsgemäßen Fertigstellung als abgenommen.
3. Kosten, die wegen einer seitens des Auftraggebers verschuldeten verspäteten Abnahme entstehen, trägt der Auftraggeber.
4. Die vorstehenden 3 Ziffern gelten entsprechend für vereinbarte Teilabnahmen.
§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung
1. Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Danach tritt Verzug ein. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf das Konto von Teich-, Aquarien- und Gartenservice geleistet werden.
2. Sämtliche Preisangaben von Teich-, Aquarien- und Gartenservice verstehen sich in Euro.
3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Teich-, Aquarien- und Gartenservice berechtigt, Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Für Mahnungen erhebt Teich-, Aquarien- und Gartenservice Mahngebühren in Höhe von 10,00 € pro Mahnung. Falls auf Seiten von Teich-, Aquarien- und Gartenservice ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Teich-, Aquarien- und Gartenservice berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Auftraggeber steht es frei, den Gegenbeweis zu führen.
4. Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von Teich-, Aquarien- und Gartenservice nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Im Übrigen besteht kein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrecht.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Teich-, Aquarien- und Gartenservice behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sämtlicher Nebenkosten und etwaiger Nebenforderungen vor.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die gelieferte Ware weiter zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu vermieten oder ins Ausland zu verbringen. Etwas anderes gilt nur bei vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Teich-, Aquarien- und Gartenservice.
§ 11 Gewährleistung
1. Ist die Leistung oder die gelieferte Sache mangelhaft, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit nicht unter Ziffer 2 a und 2 b. etwas Abweichendes geregelt ist. Im Falle der Nacherfüllung ist Teich-, Aquarien- und Gartenservice nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Nacherfüllung durch Neuleistung berechtigt.
2. Ausnahmen
2 a. Bei Arbeiten an Bestandsanlagen und –technik übernimmt Teich-, Aquarien- und Gartenservice keine Gewährleistung, sowohl auf die vorhandenen Anlagen, als auch auf die auszuführenden Arbeiten und Ersatzteile.
2 b. Auf von Teich- Aquarien- und Gartenservice verbaute Technik gelten entgegen Ziffer 1 nur die Gewährleistungsfristen des jeweiligen Herstellers.
3. Für den Fall, dass ein von Teich-, Aquarien- und Gartenservice gelieferter lebender Fisch innerhalb von 7 Wochentage nach dem Kaufdatum verstirbt, ersetzt Teich-, Aquarien- und Gartenservice den Fisch unter den Voraussetzungen, dass der verstorbene Fisch innerhalb von max. 24 Stunden seit dem Versterben an Teich-, Aquarien- und Gartenservice herausgegeben wird. Darüber hinaus muss Teich-, Aquarien- und Gartenservice eine Wasserprobe im selben Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Sollte sich herausstellen, dass der Fisch aufgrund falschen Umgangs durch den Auftraggeber/Käufer mit dem Fisch oder aufgrund schlechter oder falscher Wasserqualität, die vom Auftraggeber/Käufer verschuldet ist, verstorben ist, wird kein Ersatz geleistet. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber/Käufer seine Verpflichtung nach § 7 Ziff. 4 dieser AGB nicht erfüllt hat.
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Teich-, Aquarien- und Gartenservice haftet dem Kunden nicht für entstandene Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dies gilt nicht, soweit Teich-, Aquarien- und Gartenservice den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, Personenschäden entstanden sind bzw. wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 ProdHaftG geltend machen kann.
2. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Teich-, Aquarien- und Gartenservice.
3. Soweit Teich-, Aquarien- und Gartenservice eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es steht dem Auftraggeber frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird Aachen als ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand vereinbart.
§ 14 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.
§ 15 Salvatorische Klausel
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Für den Fall der Unwirksamkeit werden die Parteien eine Bestimmung vereinbaren, die dem, mit der unwirksamen, nichtigen oder lückenhaften Klausel angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und gesetzlich zulässig ist.